Informationen zur Maskenpflicht aus der BVM
Coronavirus – Der Taxen- und Mietwagenbereich der BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) informiert (Stand 22. Januar 2021)
Für persönliche Besuche in den Büroräumen gilt:
Zur Vermeidung von Ansammlungen im Wartebereich und auf den Fluren sind Besuche in den Räumen der Verkehrsgewerbeaufsicht vorab telefonisch oder per E-Mail fest zu vereinbaren. Diese persönlichen Besuche sollen erfolgen, wenn Anträge gestellt oder neue Genehmigungen oder neue Urkunden abgeholt werden. Auch in der Behörde gilt die Maskenpflicht.
Anträge auf Befreiung von der Betriebspflicht oder Nachreichen von Antragsunterlagen erfolgt weiterhin über den Hausbriefkasten oder den dafür im Wartebereich bereitgestellten Postkarton.