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Das Hamburger Modell gilt jetzt auch für Mietwagen   27.06.2019

Was sich zur Kontrolle von Taxibetrieben bewährt hat, soll nun auch die Kontrollierbarkeit von Mietwagen ermöglichen. Hamburgs Aufsichtsbehörde verpflichtet Mitwagenunternehmer zum Einsatz eines manipulationssicheren Wegstreckenzählers. 

Im Rahmen einer von der Handelskammer organisierten Infoveranstaltung erläuterte Dirk Ritter vor 85 anwesenden Taxiunternehmerinnen und Unternehmern eine neue Herangehensweise. Hamburg habe in all den Jahren kaum wahrnehmbare Veränderungen bei seiner Mietwagenanzahl gehabt, berichtete der Abteilungsleiter des Hamburger Taxibüros. Die Zahl sei bei konstant 300 Fahrzeugen gelegen bei aktuell rund 3.000 Taxis. Allerdings seien in den letzten Wochen verstärkt Antragsteller vornehmlich aus Berlin aufgetaucht, deren Absicht , mit Mietwagen taxiähnlichen Verkehr auszuüben, klar erkennbar gewesen sei. „Wir wollen in Hamburg keinen Kampf gegen Mietwagen führen“, betonte Ritter. Als Aufsichtsbehörde habe man dafür zu sorgen, dass jede Verkehrsart im Rahmen der geltenden Gesetze betrieben wird und so ein fairer Wettbewerb entsteht.

In einem Merkblatt „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“ sind die Vorgaben der Hamburger Genehmigungsbehörde auf zwei Seiten definiert. (mehr)

Download Merkblatt hier: Hinweise für Antragstellung im Mietwagenverkehr