Aktuelles

Geänderte Mehrwertsteuersätze vom 01.07. - 31.12.2020   16.06.2020

Sehr geehrte Teilnehmerin,

sehr geehrter Teilnehmer,

 

Hinsichtlich der ggf. notwendigen Umstellung von Taxametern im Zuge der MwSt-Senkung sind uns neue Informationen der Hamburger Aufsichtsbehörde zugegangen. Mit Stand 18.06.2020 gilt Folgendes:

 

Nach Aussage der Taxenabteilung müssen die Taxameter für die MwST-Umstellung NICHT(!) umgestellt werden. Dort ist man sich der Problematik bewußt und führt auch entsprechende Gespräche mit dem Finanzamt Hamburg für ein abgestimmtes Vorgehen. Nach derzeitigem Stand wird man auch beim Finanzamt Hamburg dem Ansatz der Taxenabteilung folgen. Somit ist eine Umstellung nach derzeitigem Stand nicht notwendig.

 

Wir wurden aber durch die Behörde gebeten, Sie nochmals DRINGEND daran zu erinnern, daß Quittungen korrekt ausgefüllt werden müssen. Das bedeutet, daß auf den Quittungen der richtige MwSt-Satz eingetragen werden muß. Bei Quittungen mit vorgedruckten MwSt-Sätzen ist es laut Taxenabteilung statthaft, diesen von Hand zu überschreiben / zu ändern.

 

Ebenso wurden wir gebeten. die Teilnehmer, die am Taxameter angeschlossene Drucker nutzen, darauf hinzuweisen, daß diese auf die korrekten Prozentsätze eingestellt werden MÜSSEN(!), dort ist eine händische Änderung nicht statthaft.

 

WICHTIG: Die Aussagen hinsichtlich der Taxameterumstellung gelten nur für Unternehmen im Aufsichtsbereich der Hamburger Taxenaufsicht im BWVI.

Alle anderen Unternehmen fragen bitte bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder ihrem Steuerberater nach.

 

     Ihr

 

        Tesymex-Team